64h

§ 64h KWG

Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

(1)

(weggefallen)

(2)

(weggefallen)

(3)

(weggefallen)

(4)

(weggefallen)

(5)

Institute dürfen personenbezogene Daten, die sie vor dem 1. Januar 2007 erhoben haben, nach Maßgabe des § 10 Absatz 2 verarbeiten.

(6)

(weggefallen)

(7)

§ 2 Abs. 8a ist bis längstens zum 31. Dezember 2014 anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KWG

Kreditwesengesetz

DE Bund
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