64

§ 64 SGB 6

Rentenformel für Monatsbetrag der Rente

Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn

1.

die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,

2.

der Rentenartfaktor und

3.

der aktuelle Rentenwert

mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 6

Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung

DE Bund
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