Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
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HDSIG
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz
Hessen
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