In die Ausländerdatei A werden die Daten eines Ausländers aufgenommen,
der bei der Ausländerbehörde
die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt oder
einen Asylantrag einreicht,
dessen Aufenthalt der Ausländerbehörde von der Meldebehörde oder einer sonstigen Behörde mitgeteilt wird oder
für oder gegen den die Ausländerbehörde eine ausländerrechtliche Maßnahme oder Entscheidung trifft.
Die Daten sind unverzüglich in dem Dateisystem zu speichern, sobald die Ausländerbehörde mit dem Ausländer befasst wird oder ihr eine Mitteilung über den Ausländer zugeht.