Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
1
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden.
2
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
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