Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt durch ein Begutachtungsinstrument nach Maßgabe des § 15 des Elften Buches.
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Die auf Grund des § 16 des Elften Buches erlassene Verordnung sowie die auf Grund des § 17 des Elften Buches erlassenen Richtlinien der Pflegekassen finden entsprechende Anwendung.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
SGB 12
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – Sozialhilfe
Bund
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