6

§ 6 KomBekVO

 Festlegung der Bekanntmachungsform

1

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist im Einzelnen durch Satzung zu regeln.

2

Dabei sind entsprechend der Form der öffentlichen Bekanntmachung auch die Amtsblätter, Zeitungen, Aufstellungsorte für Bekanntmachungstafeln und die Internetadresse genau zu bezeichnen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KomBekVO

Kommunalbekanntmachungsverordnung

SN Sachsen
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