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§ 6 SGB 1

Minderung des Familienaufwands

Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 1

Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – Allgemeiner Teil

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