6

§ 6 LaplaG

Planänderungsverfahren

1

Die Raumordnungspläne sind bei Bedarf zu ändern.

2

Dies kann auch in sachlichen oder räumlichen Teilabschnitten geschehen.

3

Für die Änderung finden die für die Aufstellung geltenden Regelungen des § 5 entsprechende Anwendung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LaplaG

Landesplanungsgesetz

SH Schleswig-Holstein
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