6

§ 6 LUVPG M-V

Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben

1

Für ein Neuvorhaben, das in Anlage 1 mit dem Buchstaben „X“ gekennzeichnet ist, besteht die UVP-Pflicht, wenn die zur Bestimmung der Art des Vorhabens genannten Merkmale vorliegen.

2

Sofern Schwellenwerte angegeben sind, besteht die UVP-Pflicht, wenn die Werte erreicht oder überschritten werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LUVPG M-V

Landes-UVP-Gesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
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