Die Schlafräume für die Gäste dürfen nicht innerhalb der Wohnung des Gewerbetreibenden oder Dritter liegen.
Jeder Beherbungsraum muss einen eigenen Zugang vom Flur haben.
Die Zugangstüren müssen durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet und von innen und außen abschließbar sein.
Einbettzimmer müssen mindestens 8 m² groß sein; bei Mehrbettzimmern ist eine zusätzliche Grundfläche von mindestens 4 m² für jedes weitere Bett erforderlich.
Nebenräume (insbesondere Bäder und Aborte) werden nicht angerechnet.