6

§ 6 GastG

Ausschank alkoholfreier Getränke

1

Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen.

2

Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk.

3

Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.

4

Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.

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GastG

Gaststättengesetz

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