6

§ 6 BRAO

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

(1)

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.

(2)

Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

DE Bund
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