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§ 6 AbfZustVO M-V

Zuständigkeit der LMS Agrarberatung GmbH (LMS)

Die LMS ist zuständig für die Anerkennung von Trägern der Qualitätssicherung im Bereich von Bioabfällen und Klärschlämmen nach § 12 Absatz 5 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AbfZustVO M-V

Abfall-Zuständigkeitsverordnung

MV Mecklenburg-Vorpommern
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