5a

§ 5a VwVfGBbg

Bekanntmachung im Internet

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Eine Verletzung des § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist unbeachtlich.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VwVfGBbg

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg

BB Brandenburg
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