5a

§ 5a AGVwGO

Rechtsweg

Abweichend von § 58 Absatz 9a Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit § 48 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

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AGVwGO

Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

BW Baden-Württemberg
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