Sonstige im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit.
Fußnote
§§ 58 und 59, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499), in Kraft getreten am 4. Juli 2015.
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SchulG
Schulgesetz NRW
Nordrhein-Westfalen
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