57

§ 57 HSchG

Schuljahr

1

Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.

2

Satz 1 gilt auch für Ersatzschulen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HSchG

Hessisches Schulgesetz

HE Hessen
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