Die oberste Dienstbehörde beantragt die Stellungnahme des Präsidialrats.
Dem Antrag sind die Bewerbungsunterlagen und die Personal- und Befähigungsnachweise beizufügen.
Personalakten dürfen nur mit Zustimmung des Bewerbers oder Richters vorgelegt werden.
Auf Ersuchen eines Mitglieds eines Richterwahlausschusses hat die oberste Dienstbehörde die Stellungnahme zu beantragen.