Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.
Sie regeln ihre Angelegenheiten durch Grundordnungen, Ordnungen und andere Satzungen.
Die Grundordnungen, Ordnungen und anderen Satzungen sind hochschulöffentlich bekannt zu machen, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Grundordnungen werden zusätzlich nach ihrer Genehmigung vom Ministerium im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Das Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung die Möglichkeit der elektronischen Bekanntgabe der Grundordnungen, Ordnungen und anderen Satzungen zu regeln.