53

§ 53 HOAI

Anwendungsbereich

(1)

Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.

(2)

Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:

1.

Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,

2.

Wärmeversorgungsanlagen,

3.

Lufttechnische Anlagen,

4.

Starkstromanlagen,

5.

Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,

6.

Förderanlagen,

7.

nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,

8.

Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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