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§ 52 OBG

Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche

Die §§ 68 bis 74 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes vom 4. Juni 1992 (GVBl. S. 199) in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung.

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OBG

Ordnungsbehördengesetz

TH Thüringen
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