52

§ 52 HSG LSA

Wissenschaftsunterstützendes Personal

Die Aufgaben der wissenschaftsunterstützenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umfassen die Unterstützung des wissenschaftlichen Personals bei der Lösung von Aufgaben der Lehre und Forschung und die Unterstützung des ärztlichen Personals sowie Tätigkeiten zur Organisation, Koordinierung, Abrechnung und Verwaltung.

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HSG LSA

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

ST Sachsen-Anhalt
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