Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Volksabstimmung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1995 (GVBl. I S. 427), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), gilt § 50 entsprechend.
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StGHG
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Hessen
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