50

§ 50 SGB 12

Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden

1.

ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,

2.

Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,

3.

Pflege in einer stationären Einrichtung und

4.

häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson

geleistet.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 12

Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – Sozialhilfe

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.