Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
Pflege in einer stationären Einrichtung und
häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson
geleistet.