Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die Studierenden mindestens drei Monate lang an praktischen Studienzeiten teil.
Die praktischen Studienzeiten können bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.
Alle staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen unterstützen die Durchführung der praktischen Studienzeit.
Es sollen jeweils einmonatige Gruppenpraktika in Justiz, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft angeboten werden.
Das Nähere regelt das Justizministerium, für die praktische Studienzeit bei der Rechtsanwaltschaft im Einvernehmen mit den Rechtsanwaltskammern des Landes, bei der Verwaltung im Einvernehmen mit dem Innenministerium.