5

§ 5 LWoFG

Umsetzung des Förderauftrags

1

Die Fördermaßnahmen erfolgen auf der Grundlage der zur Umsetzung dieses Gesetzes aufzustellenden Förderprogramme des Landes.

2

Unter Berücksichtigung der §§ 1 und 2 können Schwerpunkte gesetzt und Kriterien für eine bedarfsorientierte Differenzierung herangezogen werden.

3

Im Förderprogramm kann bestimmt werden, dass die Barrierefreiheit des Wohnraums Voraussetzung der Förderung ist.

4

Gleiches gilt für energiesparende Bauweisen und zusätzliche energetische Anforderungen an den zu fördernden Wohnraum.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LWoFG

Landeswohnraumförderungsgesetz

BW Baden-Württemberg
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