5

§ 5 HRG

Staatliche Finanzierung

1

Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an den in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen.

2

Dabei sind auch Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags zu berücksichtigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HRG

Hochschulrahmengesetz

DE Bund
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