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§ 5 DVO LKrO

Amtsantritt des Landrats

Zu § 37

Der Landrat hat nach seiner ersten Wahl im Landkreis der Rechtsaufsichtsbehörde den Tag seines Amtsantritts unverzüglich anzuzeigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

DVO LKrO

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung

BW Baden-Württemberg
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