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§ 5 AGImSchG

 Verwaltungsvorschriften

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Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erlässt die zur Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen erforderlichen Verwaltungsvorschriften.

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Soweit hierdurch in Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, Verfahrensfragen berührt sind, sind die Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu erlassen.

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AGImSchG

Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz

SN Sachsen
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