4b

§ 4b RVG

Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung

1

Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Absatz 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Absatz 1 und 3 Nummer 1 und 4 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern.

2

Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

DE Bund
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