Bis zur Einrichtung der nach § 8 Absatz 4 geforderten berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen sind die Beamtinnen und Beamten mindestens ein Jahr in die Aufgaben der anderen Laufbahn einzuführen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
SLVO
Saarländische Laufbahnverordnung
Saarland
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