49

§ 49 SLVO

Horizontaler Laufbahnwechsel

Bis zur Einrichtung der nach § 8 Absatz 4 geforderten berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen sind die Beamtinnen und Beamten mindestens ein Jahr in die Aufgaben der anderen Laufbahn einzuführen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SLVO

Saarländische Laufbahnverordnung

SL Saarland
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