49

§ 49 UVPG

Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung

1

In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen nur nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes.

2

Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden behördlichen Verfahren, das der Zulassungsentscheidung dient, umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträglichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

DE Bund
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