Die zuständige Behörde beruft eine Aufsichtskommission, die jährlich mindestens zweimal, in der Regel unangemeldet, die Vollzugseinrichtungen im Sinne von § 4 Absatz 1 besucht und daraufhin überprüft, ob die mit dem Maßregelvollzug verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt und die Rechte der untergebrachten Personen gewahrt werden.
Die untergebrachten Personen und ihre gesetzlichen Vertretungen sowie die Leiterinnen und Leiter und die Angestellten der Vollzugseinrichtungen können der Aufsichtskommission Wünsche oder Beschwerden mündlich oder schriftlich vortragen.
Schriftliche Eingaben, die den Maßregelvollzug betreffen, nimmt die Aufsichtskommission auch von anderen Personen entgegen.
Die Angestellten der Vollzugseinrichtungen sind verpflichtet, die Aufsichtskommission auf Verlangen bei ihrer Besichtigung zu begleiten und die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Die Aufsichtskommission ist berechtigt, die über die untergebrachten Personen geführten Aufzeichnungen einzusehen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Die Aufsichtskommission fertigt nach einem Besuch einen Bericht für die zuständige Behörde an, der das Ergebnis der Überprüfung sowie die vorgetragenen Wünsche und Beschwerden der untergebrachten Personen mit einer Stellungnahme der Aufsichtskommission enthält.
Eine Zusammenfassung der Berichte übersendet der Senat alle zwei Jahre der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Aufsichtskommission müssen angehören:
eine Vertreterin oder ein Vertreter der für das Gesundheitswesen zuständigen Behörde,
eine Ärztin oder ein Arzt mit einer abgeschlossenen Weiterbildung auf psychiatrischem Gebiet,
ein Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt,
drei weitere Mitglieder.
Die Mitglieder werden für vier Jahre bestellt.
Nach Ablauf ihrer Amtszeit führen sie ihr Amt bis zur Bestellung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort.
Die zuständige Behörde kann weitere Mitglieder, auch für einzelne Besuche der Aufsichtskommission, bestellen.
Die bzw. der Vorsitzende der Aufsichtskommission wird von den Mitgliedern gewählt.