Im Anhang ist eine dem gemeindlichen Aufgabenumfang entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vorzunehmen.
Die Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Ergebnisvortrages sowie die Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen und die Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kassenkredite unterteilt in laufende Ein- und Auszahlungen, Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen sind darzustellen.
Dem Anhang ist eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen zur Ergebnisrechnung beizufügen.
Über die Erfüllung der zu den wesentlichen Produkten vorgegebenen Ziele, Leistungsmengen und Kennzahlen sowie über die Umsetzung des Investitionsprogrammes ist zu berichten.
Die durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist anzugeben.
Soweit unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde nicht von untergeordneter Bedeutung, sind ferner anzugeben und zu erläutern:
die auf die Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit einer Begründung; die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind gesondert darzustellen,
ausgeübte Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
bilanzierte Vermögensgegenstände mit zum Bilanzstichtag noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen (einschließlich Buchwert und Risikoabschätzung),
drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden (z. B. für Großreparaturen, Rekultivierungs- und Entsorgungsaufwendungen, unterlassene Instandhaltung, sofern keine Wertminderung der betroffenen Vermögensgegenstände möglich ist),
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sowie weitere Sachverhalte oder sonstige Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können,
Haftungsrisiken aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern,
eine bestehende Trägerschaft an einer Sparkasse oder die Mitgliedschaft in einem Sparkassenzweckverband,
jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung,
Art und Umfang bestehender Derivate, Darlegung der Entscheidungsgründe zum Abschluss der Derivate einschließlich Unterrichtung über die sich aus den Verträgen ergebenden wesentlichen Entwicklungen und Risiken,
weitere Angaben, soweit sie nach den Vorschriften der Kommunalverfassung oder dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind.