Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft erlässt unter Beachtung überregionaler Regelungen Grundsätze, in deren Rahmen die Hochschulen die Semester- und die Lehrveranstaltungszeiten selbst festsetzen.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft kann eine Mindestlehrveranstaltungszeit festsetzen.
In besonderen Ausnahmesituationen kann sie die Semester- und Lehrveranstaltungszeiten selbst festsetzen.
In der lehrveranstaltungsfreien Zeit sollen Möglichkeiten zur Studienberatung und Vertiefung des Studiums geboten werden.