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§ 47 HBO

Kleinkläranlagen, Abwasserbehälter

Kleinkläranlagen und Abwasserbehälter müssen wasserdicht und ausreichend groß sein. Sie müssen eine dichte und sichere Abdeckung sowie Reinigungs- und Entleerungsöffnungen haben. Diese Öffnungen dürfen nur vom Freien aus zugänglich sein. Die Anlagen sind so zu entlüften, dass Gesundheitsschäden oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

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HBO

Hessische Bauordnung

HE Hessen
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