46

§ 46 VersAusglG

Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

1

Für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag sind die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes über Rückkaufswerte anzuwenden.

2

Stornokosten sind nicht abzuziehen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VersAusglG

Versorgungsausgleichsgesetz

DE Bund
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