46

§ 46 LHO

Deckungsfähigkeit

Deckungsfähige Ausgabemittel dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.

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LHO

Landeshaushaltsordnung

NW Nordrhein-Westfalen
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