46

§ 46 HochSchG

Arten

Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal der Hochschule besteht aus den Professorinnen und Professoren, den Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie den Tandem-Professorinnen und Tandem-Professoren (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer), den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben.

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HochSchG

Hochschulgesetz

RP Rheinland-Pfalz
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