46

§ 46 HDG

Widerspruch

1

Vor der Erhebung der Klage ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen.

2

Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt, wenn die angefochtene Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde erlassen worden ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HDG

Hessisches Disziplinargesetz

HE Hessen
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