Der Landespersonalausschuss regelt das Verfahren
zu der Feststellung der Befähigung anderer Bewerberinnen und anderer Bewerber (§ 18 Abs. 2 LBG) und
zu der Zertifizierung der einzelnen Systeme der Fortbildungsqualifizierung (§ 21 Abs. 3 Satz 4 LBG).