43

§ 43 GVGEG

§ 169 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes findet keine Anwendung auf Verfahren, die am 18. April 2018 bereits anhängig sind.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GVGEG

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

DE Bund
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