Der Antrag soll enthalten:
die Bezeichnung der Urkunde;
die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen;
die möglichst vollständige Bezeichnung des Inhalts der Urkunde;
die Angabe der Umstände, auf welche die Behauptung sich stützt, dass die Urkunde sich in dem Besitz des Gegners befindet;
die Bezeichnung des Grundes, der die Verpflichtung zur Vorlegung der Urkunde ergibt. Der Grund ist glaubhaft zu machen.