Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Höhe von mindestens 10 Prozent der Vollrente in Anspruch nehmen.
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(weggefallen)
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(weggefallen)
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
SGB 6
Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung
Bund
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