Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Anstände.
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Der Kreiswahlausschuß hat das Recht der Nachprüfung.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BWahlG
Bundeswahlgesetz
Bund
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