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§ 4 WoGG

Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

1.

der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

2.

der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

3.

dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

und ist nach § 19 zu berechnen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

WoGG

Wohngeldgesetz

DE Bund
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