Für die Prüfung der Sachkunde (§ 7 WaffG) sind die Regierungspräsidien zuständig.
Für die Prüfung der Fachkunde (§ 22 WaffG) ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Die Geschäftsführung wird der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart übertragen.