Lehrveranstaltungen, an denen zwei oder mehr Lehrkräfte beteiligt sind, werden ihnen entsprechend dem Maß ihrer jeweiligen Lehrbeteiligung angerechnet.
Soweit eine Lehrveranstaltung fachübergreifend durchgeführt wird, darf sie bei den beteiligten Lehrkräften insgesamt höchstens dreifach, bei einer Lehrkraft höchstens einmal angerechnet werden.