4

§ 4 SpielhG Bln

Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

(1)
1

Unternehmen nach § 1 Absatz 1 sind von ihrem äußeren Erscheinungsbild so zu gestalten, dass ein Einblick ins Innere der Räumlichkeiten von außen nicht möglich ist.

2

Das äußere Erscheinungsbild darf nicht mit auffälliger Werbung oder sonstigen Werbemitteln gestaltet sein, von denen ein Aufforderungs- oder Anreizcharakter zum Spielen ausgeht.

3

Insbesondere untersagt sind Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele.

4

Dasselbe gilt für Werbung in unmittelbarer Nähe des Unternehmens.

(2)
1

In Unternehmen nach § 1 Absatz 1 darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch acht Geräte nicht übersteigen.

2

Bei Mehrplatzspielgeräten ist jeder Spielplatz als ein Gerät zu behandeln.

3

Die Geräte sind einzeln in einem Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante.

4

Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz.

5

Die zuständige Behörde kann Auflagen zur Art der Aufstellung und Anordnung sowie räumlichen Verteilung der Geräte erteilen, soweit dies zum Schutz vor einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes erforderlich ist.

(3)

In Unternehmen nach § 1 Absatz 1 darf höchstens ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, bei dem der Gewinn in Geld besteht, veranstaltet werden.

(4)
1

Das Aufstellen, die Bereithaltung oder der Betrieb von technischen Geräten zur Bargeldabhebung ist nicht gestattet.

2

Dasselbe gilt für die Leistung von Zahlungsdiensten gemäß § 1 Absatz 2 und 10 Nummer 4, 6 und 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist.

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SpielhG Bln

Spielhallengesetz Berlin

BE Berlin
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